Modellprojekt:

„Verbesserung der Früherfassung kindlicher Schwerhörigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland“

Warum ist es so wichtig zu testen, ob das Neugeborene hört?

Schwerhörigkeiten im Neugeborenenalter treten bei 1 – 2 pro 1.000 Geburten auf. Bei Risikokindern liegt die Häufigkeit um bis zu zwanzigfach höher. Ohne gezielte Untersuchung wird eine Hörbeeinträchtigung in der Regel erst im 3. Lebensjahr und somit zu spät für eine normale Sprachentwicklung entdeckt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, daß der Beginn einer Therapie einer Schwerhörigkeit im ersten Lebensjahr entscheidend ist, um einem hörbeeinträchtigten Kind eine nahezu normale Sprachentwicklung zu ermöglichen. Davon hängt sowohl die emotionale und soziale Reifung als auch die spätere Schul- und Berufslaufbahn des betroffenen Kindes ab. Heute ist es möglich, die Hörfähigkeit eines Neugeborenen durch geeignete Meßsysteme wenige Tage nach der Geburt festzustellen.  Es ist wünschenswert alle Neugeborenen im sogenannten Siebverfahren zu erfassen. Eine Möglichkeit ist das Messen von otoakustischen Emissionen in einem universellen Neugeborenen-Hörscreening. Ein solches Hörscreening ist zur Zeit in Deutschland nicht etabliert, wird jedoch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Großraum Hannover durchgeführt.


Projektbeschreibung

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Großraum Hannover soll der Einsatz otoakustischer Emissionen unter Feldbedingungen für das universelle Neugeborenen-Hörscreening überprüft werden. Zusätzlich soll die Eignung otoakustischer Emissionen für das Screening von Risikoneugeborenen unter den Bedingungen der Perinatalzentren, der pädaudiologischen Zentren und der Kinderkliniken untersucht werden. Eingeschlossen sind die ggf. erforderlichen Zweit- und Folgeuntersuchungen zur definitiven Abklärung des Hörstatus eines auffälligen Kindes. 

Die im Großraum Hannover zu erwartende Geburtenzahl liegt bei ca. 11.000 pro Jahr. Die Mehrzahl der Geburten verteilt sich auf insgesamt zehn geburtshilfliche Abteilungen. Neben Hauptabteilungen handelt es sich hierbei auch um belegärztliche Abteilungen. Ein weiterer Versorgungstyp umfaßt die ambulante Geburt sowie die Hausgeburt. Zusätzlich zu berücksichtigen und im Rahmen des apparativen Hörscreening zu erfassen sind Kinder, die als Risikoneugeborene in Perinatalzentren oder in die Kinderklinik überwiesen werden. Ziel ist die weitgehende Erfassung aller Geburten und die Einbeziehung aller Settings, unter denen Neugeborene zur Welt gebracht werden.

Es handelt sich hierbei um eine evaluative Studie unter der Leitung der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung, Köln.

Die Studie wird in inhaltlicher und formaler Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, den Landesverbänden der Krankenkassen Niedersachsens, der Niedersächsischen Krankenhausträger, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens sowie den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene durchgeführt.