Zentralinstitut
für die kassenärztliche Versorgung
in der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsfähige Stiftung
Höninger Weg 115

50969 Köln

Medizinische Hochschule Hannover
Klinik und Poliklinik für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Direktor der Klinik: Prof. Dr. med. Th. Lenarz

Abt. Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung
Direktor: Prof. Dr. med. F. W. Schwartz
Carl-Neuberg-Str. 1

30625 Hannover
                                        

Untersuchung der Hörfähigkeit bei Neugeborenen

Liebe Eltern,
erst einmal einen herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Sie erleben gerade eine ereignisreiche Zeit, und sicher ist es auch für Sie zunächst einmal ganz wichtig zu wissen, ob Ihr Kind gesund ist. Daher werden in den ersten Tagen viele Untersuchungen bei Ihrem Kind durchgeführt.

Vielleicht ist Ihnen bereits bekannt, dass es neuerdings eine sehr einfache und verlässliche Methode gibt, um bereits im Neugeborenenalter festzustellen, ob Ihr Kind hört. Dieses Verfahren, die Messung von sogenannten otoakustischen Emissionen (OAE), kann ohne jede Nebenwirkung während der ersten Lebenswochen durchgeführt werden.

Bei der Untersuchung wird dem Kind ein leises Geräusch angeboten und die Antwortsignale des Hörapparates auf diesen Reiz werden über ein Mikrophon gemessen. Das Verfahren ist stressfrei für Ihr Kind und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Zwar treten hochgradige Schwerhörigkeiten im Neugeborenenalter lediglich bei 1 – 2 pro 1.000 Neugeborenen auf. Man weiß aber heutzutage, dass eine Therapie im ersten Lebensjahr begonnen werden muss, um einem hörbeeinträchtigten Kind eine nahezu normale Sprachentwicklung zu ermöglichen, von der die emotionale und soziale Reifung und nicht zuletzt die spätere Schul- und Berufslaufbahn des betroffenen Kindes abhängen.

Wir bitten Sie aus diesen Gründen zum Wohle Ihres Kindes diese absolut ungefährliche, kostenlose und sehr wichtige Untersuchung so bald wie möglich in einer der auf der nächsten Seite aufgeführten Hals-Nasen-Ohren-(HNO) Praxen durchführen zu lassen.

In einigen Ländern ist diese Untersuchung schon sehr verbreitet. Routinemäßige OAE-Untersuchungen gehören in Deutschland jedoch noch nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter. Im Rahmen eines Modellprojektes können Sie Ihr Kind aber im Großraum Hannover von qualifizierten Hals-Nasen-Ohren-(HNO) Ärzten mittels OAE untersuchen lassen. Das Projekt wird wissenschaftlich durch die Medizinische Hochschule Hannover und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung begleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit, die Spitzenverbände aller gesetzlichen Krankenkassen sowie die gesetzlichen Krankenkassen Niedersachsens sichern durch ihre gemeinsame Finanzierung diese Maßnahme bis zum Jahr 2003.

Mit herzlichem Dank

Prof. Dr. med. Th. Lenarz
Direktor der HNO-Klinik, MHH